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Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGB

Basiliscus Film GbR

Film- & Fernsehproduktion
Frobenstraße 11

10783 Berlin

§ 1. Vertragsgegenstand und Ausführung


(1) Der Vertragsgegenstand richtet sich nach dem von Basiliscus Film GbR erstellten Angebot.


(2) Im Rahmen des vereinbarten Vertragsgegenstandes bestimmt und verantwortet Basiliscus Film GbR, wie der Vertrag ausgeführt wird. Änderungen des Leistungsumfangs nach Beginn der Produktion sind nur einvernehmlich und schriftlich möglich. Basiliscus Film GbR hat jederzeit das Recht, kurzfristige Änderungswünsche des Auftraggebers, die nicht realisierbar sind, abzulehnen.


(3) Basiliscus Film GbR verpflichtet sich zu sorgfältiger Ausführung vertraglich übernommener Leistungen nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung.

(4) Unterbreitete schriftliche Angebote behalten ihre Gültigkeit drei Monate, sofern sie nicht vorher durch neue Fassungen infolge von Nachverhandlungen ersetzt werden.

§ 2. Anmeldung einer Produktion

(1) Die Anmeldung erfolgt fernmündlich oder per e-Mail. Bei Neukunden ist eine schriftliche Anmeldung erforderlich. Die Auftragsbestätigung erfolgt auf gleichem Wege.

§ 3. Termine und Stornierungen

(1) Sind Leistungsfristen vereinbart, so beginnt Ihr Ablauf, sobald die Vertragsparteien sich über alle Einzelheiten des Projektes einig sind und der Auftraggeber Basiliscus Film GbR alle nach dem Vertrag zu überlassenden Unterlagen oder sonstigen Informationen zur Verfügung gestellt hat.

(2) Beide Vertragsparteien bemühen sich um die Einhaltung vereinbarter Termine. Ist vertraglich nichts anderes vereinbart, ist die Absage eines Termins durch den Auftraggeber bis 1 Woche (bei Industriefilmproduktionen 2 Wochen) vor Drehbeginn kostenlos. Eine einvernehmliche Verschiebung eines vereinbarten Vorbesichtigungs- oder Produktionstermins durch den Auftraggeber ist kostenfrei.


(3) Kann einvernehmlich kein Ausweichtermin gefunden werden, berechnet Basiliscus Film GbR folgende Ausfallhonorare:

EB-Produktion:

a) bei Absage eines Termins bis 3 Tage vor vereinbartem Produktionsbeginn:
 20 % des vereinbarten Honorars

b) bei Absage eines Termins bis 2 Tage vor vereinbartem Produktionsdatum:
 50 % des vereinbarten Honorars

c) bei Absage eines Termins bis 1 Tag vor vereinbartem Produktionsdatum:
 75 % des vereinbarten Honorars

d) bei Absage eines Termins weniger als 24 Stunden vor vereinbartem Produktionsdatum: 100 % des vereinbarten Honorars

Filmproduktion:

e) bei Absage eines Termins bis 1 Woche vor vereinbartem Produktionsbeginn:
 20 % des vereinbarten Honorars

f) bei Absage eines Termins bis 3 Tage vor vereinbartem Produktionsdatum:
 50 % des vereinbarten Honorars

g) bei Absage eines Termins bis 2 Tage vor vereinbartem Produktionsdatum:
 75 % des vereinbarten Honorars

h) bei Absage eines Termins weniger als 48 Stunden vor vereinbartem Produktionsdatum: 100 % des vereinbarten Honorars
i) bei Nichterscheinen zum vereinbarten Termin wird das volle vereinbarte Honorar zuzüglich vereinbarter Spesen in Rechnung gestellt.
k) Wird nicht die volle Leistung in Anspruch genommen, so besteht für den nicht genutzten Teil kein Rückvergütungsanspruch.

Medientraining PLUS:

a) Die Stornierung von unserem Medientraining PLUS / Einzelcoaching ist bis fünf Tage vor dem Training kostenfrei.
b) Bei einer Stornierung von weniger als 48 Stunden vor einem festgelegten Termin stellen wir Ihnen 70 % unserer vereinbarten Leistung in Rechnung.

c) Bei einer Stornierung von weniger als 24 Stunden vor einem festgelegten Termin stellen wir Ihnen 100 % unserer vereinbarten Leistung in Rechnung. Ebenso wenn Sie ohne vorherige Absage zu einem Termin nicht erscheinen.

(4) Bei Ausfall von Vorbesichtigungs- oder Drehterminen durch Krankheit von Basiliscus Film GbR, höhere Gewalt oder andere unvorhergesehene Ereignisse besteht kein Anspruch auf die Durchführung der Vorbesichtigungs- oder Drehtermine. Ein Anspruch auf Ersatz von Reise- und Übernachtungskosten sowie Arbeitsausfall besteht nicht. Für mittelbare Schäden und Ansprüche Dritter wird nicht gehaftet.

§ 4. Vertragsauflösung


(1) Beide Seiten können den Vertrag ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von vier Wochen kündigen.


(2) Endet die Vertragsbeziehung vorzeitig, so hat Basiliscus Film GbR Anspruch auf die Vergütung für die bis dahin erbrachten Leistungen.

§ 5. Vertraulichkeit

(1) Basiliscus Film GbR verpflichtet sich, betriebliche und private Informationen, die er im Rahmen seiner Tätigkeit erhält, vertraulich zu behandeln. Erstellte Video- und Audioaufnahmen werden ausschließlich im vertraglich vereinbarten Rahmen verwendet. Eine anderweitige Verwendung bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung von Auftraggeber und ggf. dessen Kunden.

§ 6. Urheberrecht und Eigentumsvorbehalt

(1) Der Auftraggeber darf die im Rahmen seiner Produktion von Basiliscus Film GbR erstellten Bild- und Tonaufnahmen nur in dem vertraglich vereinbarten Rahmen verwenden. Eine weiterführende Verwendung (insbesondere für andere Medien), Veröffentlichung, Veräußerung, eine Drittverwertung oder die Weitergabe (auch in Auszügen) an Dritte (mit Ausnahme des Kunden, für den die Produktion bestimmt ist) bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung von Basiliscus Film GbR. Das Urheberrecht bleibt bei Basiliscus Film GbR.

(2) Basiliscus Film GbR behält sich bis zur Erfüllung seiner Honoraransprüche das Eigentum an allen im Rahmen der Vorbesichtigungs- und Dreharbeiten erbrachten Leistungen sowie erstellten Bild- und Tonaufnahmen vor.

§ 7. Pflichten des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber verpflichtet sich, Basiliscus Film GbR kostenlos die erforderliche Unterstützung zu gewähren und die zur Durchführung der im Rahmen des Vertrages vereinbarten Leistung notwendigen Informationen zur Verfügung zu stellen. Der Auftraggeber sorgt für angemessene Arbeitsmöglichkeiten am Projektort. Er stellt ggf. geeignete Räumlichkeiten für die Durchführung der Produktion zur Verfügung.

§ 8. Vergütung

(1) Basiliscus Film GbR rechnet seine Leistungen nach den zuvor vereinbarten Tageshonoraren oder -pauschalen ab.

(2) Tageshonorare gelten für 10 Stunden, in denen eine Pausenzeit von 1 Stunde enthalten ist. Überstunden werden zu einem Zehntel des Tageshonorars zuzüglich 25% Überstundenzuschlag berechnet. Wird eine Tagesarbeitszeit von 14 Stunden überschritten, wird der Überstundenzuschlag für alle an diesem Tag geleisteten Überstunden auf 50% angehoben. Die Verrechnung von Über- und Minderstunden z. B. bei mehrtägigen Produktionen ist nicht möglich.

(3) Eine Tagespauschale muss ausdrücklich im Vorfeld einer Produktion als solche vereinbart werden und umfasst alle Arbeitsstunden eines Produktionstages. Zur Einschätzung des Aufwandes hat der Auftraggeber in diesem Fall vor Zustandekommen des Vertrages Basiliscus Film GbR die geplanten Arbeitsstunden pro Tag anzugeben. Übersteigt die tatsächlich anfallende tägliche Arbeitsstundenzahl während der Produktion die im Vorfeld angegebenen Anzahl der täglichen Arbeitsstunden um mehr als 10%, behält sich Basiliscus Film GbR das Recht vor, die Tagespauschale für die betreffenden Tage in Absprache mit dem Auftraggeber entsprechend anzugleichen.

(4) Reisezeit gilt spätestens ab Treffpunkt und frühestens bis zur Rückankunft beim Auftraggeber als Arbeitszeit. Wird ein Treffen direkt am Produktionsort vereinbart, so gilt die Abfahrt von Basiliscus Film GbR, Frobenstraße 11, 10783 Berlin als Beginn und die Rückankunft bei Basiliscus Film GbR als Ende der Arbeitszeit. Pausenzeit gilt als Arbeitszeit. Anfahrten mit dem eigenen PKW außerhalb Berlins über 20 km einfache Fahrt werden mit 0,40 € / Kilometer berechnet.


(5) In Ausnahmefällen kann ein sogenannter „halber Tag“ vereinbart werden. Dies sind Produktionstage mit einer voraussichtlichen zusammenhängenden Arbeitszeit (wie oben definiert) von weniger als 5 Stunden. Eine solche Produktion ist direkt bei Anmeldung ausdrücklich als „halber Tag“ anzumelden. Als Honorar wird ein reduzierter Tagessatz berechnet, der 80 % des üblichen Tageshonorars beträgt. Eine nachträgliche Deklarierung einer regulären Buchung als „halber Tag“ ist aus organisatorischen Gründen nicht möglich. Wird die Grenze von 5 Arbeitsstunden am Produktionstage überschritten, wird ein volles Tageshonorar in Rechnung gestellt.


(6) Bei mehrtägigen Produktionen trägt der Auftraggeber die Kosten für Spesen, Unterbringung und Verpflegung von Basiliscus Film GbR sowie ggf. die Kosten der separaten An- und Abfahrt zum Projektort.


(7) Arbeitstage, die ausschließlich der Anreise zum oder der Abreise vom Produktionsort dienen, werden nach vorheriger Absprache mit dem Auftraggeber als Reisetage je nach Aufwand berechnet.


(8) Alle vereinbarten Vergütungen verstehen sich als Nettopreise zzgl. Mehrwertsteuer. Dabei unterscheiden wir zwischen kreativer und gewerblicher Leistung. Alle schöpferisch, kreativen Lesitungen berechnen wir mit 7 %, gewerbliche Arbeiten stellen wir mit 19 % Mehrwertsteuer in Rechnung. Ändert sich innerhalb des vereinbarten Vertragszeitraumes die gesetzliche Umsatzsteuer, so gelten die beiden Zeiträume mit den unterschiedlichen Umsatzsteuersätzen als getrennt vereinbart.


(9) Die Rechnungslegung erfolgt nach Beendigung des Auftrages sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart worden ist. Für Leistungen, die über einen Zeitraum erbracht werden, der 30 Kalendertage überschreitet, stellt Basiliscus Film GbR monatliche Zwischenrechnungen.


(10) Zu erstattende Reisekosten und Spesen werden nach Beendigung des Auftrages separat in Rechnung gestellt, sofern nicht ausdrücklich und schriftlich anderes vereinbart worden ist.

(11) Alle Rechnungen sind 14 Tage nach Rechnungseingang ohne Abzug zahlbar. Die Aufrechnung oder Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten gegenüber fälligen Honorarforderungen von Basiliscus Film GbR ist nur zulässig, wenn die Forderung des Auftraggebers unbestritten oder rechtskräftig ist. Ist der Rechnungsbetrag nicht innerhalb von 14 Tagen nach dem Rechnungsdatum eingegangen, befindet sich der Auftraggeber in Zahlungsverzug und Basiliscus Film GbR ist berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5% über Basiszins geltend zu machen und in Rechnung zu stellen.

§ 9. Gerichtsstand


(1) Gerichtsstand ist - soweit zulässig - Berlin.

§ 10. Schlussbestimmung - Salvatorische Klausel

(1) Schriftliche Vereinbarungen ersetzen alle früheren Vereinbarungen über ihren Gegenstand. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Einkaufsbedingungen des Auftraggebers gelten nicht.


(2) Eine Abtretung von Ansprüchen aus einem mit Basiliscus Film GbR geschlossenen Vertrag ist unzulässig.


(3) Ein mit Basiliscus Film GbR geschlossener Vertrag unterliegt deutschem Recht.

(4) Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, wird hierdurch die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.

Basiliscus Film GbR

Film- & Fernsehproduktion
Frobenstraße 11
10783 Berlin


Stand 15.11.2022