KI im Schnittprogramm: Wo die Grenze zur Kennzeichnungspflicht verläuft
Moderne Schnittprogramme wie DaVinci Resolve enthalten heute zwei Arten von KI: Werkzeuge, die Routinearbeit beschleunigen – und Werkzeuge, die Bilder und Stimmen erzeugen, die es nie gab. Seit Juni 2026 genügen zehn Sekunden reale Stimmprobe für eine synthetische Stimme. Ab dem 2. August 2026 verlangt die EU-KI-Verordnung, dass generierte Inhalte gekennzeichnet werden. Für unsere Berliner Filmproduktion heißt das: Die entscheidende Frage im Schnittraum lautet nicht mehr »Was ist möglich?«, sondern »Verändert dieses Werkzeug, wie wir arbeiten oder was die ZuschauerInnen für echt halten?«
Was KI im Schnittraum heute kann
Blackmagic Design hat DaVinci Resolve in den letzten anderthalb Jahren massiv mit KI ausgebaut. Version 20 brachte im Frühjahr 2025 über 100 neue Funktionen heraus, viele davon KI-gestützt; die im Juni 2026 erschienene Version 21 legt noch einmal nach. Ein Teil dieser Werkzeuge ist reine Assistenz: AI IntelliScript gleicht transkribierte Interviews mit dem Drehskript ab und baut daraus einen Rohschnitt der besten Takes. AI IntelliSearch durchsucht Drehmaterial nach Personen, Objekten oder gesprochenen Stichworten. Magic Mask maskiert Personen für die Farbkorrektur, IntelliCut entfernt Sprechpausen. Solche Funktionen sparen Stunden an Arbeit ein, am Inhalt des Films ändern sie nichts.
Der andere Teil erzeugt Inhalte: Der AI Speech Generator erstellt aus geschriebenem Text gesprochene Sprache – auf Wunsch mit einer Stimme, die aus nur zehn Sekunden Originalaufnahme geklont wurde, samt einstellbarer Betonung. AI Voice Convert legt ein Stimmmodell über eine bestehende Aufnahme. Noch ist diese Funktion nicht zu gebrauchen, soll ein deutscher Text gesprochen werden. Bei englischen Texten sind die Ergebnisse aber schon ganz passabel.
Der AI Set Extender generiert per Textbefehl fehlende Bildbereiche und neue Hintergründe hinter realen Personen. Und der AI Face Reshaper verändert Augen, Nase, Mund und Gesichtsform einer Person im bewegten Bild. Das alles ist kein Spezialwerkzeug für Effektstudios mehr, sondern Bestandteil einer Schnittsoftware für wenige hundert Euro.
Die Grenze: Assistenz oder Erzeugung?
Genau entlang dieser beiden Kategorien verläuft die Linie, die die EU-KI-Verordnung zieht. Ihre Transparenzpflichten aus Artikel 50, wirksam ab dem 2. August 2026, verlangen die Kennzeichnung KI-generierter oder wesentlich KI-manipulierter Bild-, Video- und Audioinhalte – die Hintergründe haben wir in unserem Beitrag zur KI-Kennzeichnungspflicht für Videos ausführlich eingeordnet.
Für den Schnittraum lässt sich daraus eine praktikable Faustregel ableiten: Verändert ein Werkzeug, WIE gearbeitet wird – schneller suchen, sauberer maskieren, betonter hören –, bleibt der Film das Abbild dessen, was vor der Kamera stattgefunden hat. Verändert ein Werkzeug, WAS der Zuschauer für echt hält – eine Stimme, die diesen Satz nie gesprochen hat, ein Hintergrund, der nie existierte, ein Gesicht mit anderen Zügen –, entsteht kennzeichnungsrelevanter Inhalt.
Besonders heikel sind Stimmwerkzeuge: Wer die geklonte Stimme einer realen Person einsetzt, braucht neben der Kennzeichnung zwingend deren Einwilligung, auch dann, wenn nur ein verunfalltes Wort im Interview ersetzt werden soll. Was technisch nach Reparatur aussieht, ist rechtlich die synthetische Rede einer echten Person.
Wo wir die Grenze ziehen
In unserer Postproduktion nutzen wir KI als das, was sie für uns ist: eine Assistentin. Transkription für die Interviewauswahl, Erstellung von Untertiteln, Maskierung für die Farbkorrektur, Reduzierung von Hintergrundgeräuschen im Ton. Was wir nicht tun: Stimmen erzeugen, Bildinhalte generieren, Gesichter verändern. Nicht, weil die Werkzeuge schlecht wären, sondern weil es für unsere Auftraggeber, wie Institutionen, Verbände und Unternehmen, wichtig ist, dass jedes Bild belegbar ist. Für einen Imagefilm, der Vertrauen aufbauen soll, ist ein generierter Hintergrund kein Gewinn, sondern ein Glaubwürdigkeitsrisiko. Dieselbe Werkzeug-Logik gilt übrigens auch vor der Kamera. Warum? Lesen Sie in unserem Beitrag Smartphone oder Profikamera.



