KI-Kennzeichnungspflicht ab August 2026: Was Unternehmensvideos jetzt echt macht
Ab dem 2. August 2026 gelten die Transparenzpflichten der EU-KI-Verordnung: KI-generierte Videos, Bilder und Stimmen müssen als solche gekennzeichnet werden. Die EU-Kommission stellt dafür seit Juni 2026 drei Icons bereit – ihre Verwendung ist freiwillig, die Kennzeichnung selbst ist es nicht. Für Unternehmen, Verbände und Institutionen heißt das: Wer kommuniziert, muss offenlegen, was echt ist. Als Filmproduktion in Berlin erleben wir derzeit, wie sich eine juristische Verpflichtung in einen kommunikativen Vorteil verwandelt: Echtes Filmmaterial braucht kein Label.
Was ab dem 2. August 2026 gilt
Die KI-Verordnung der EU (Verordnung (EU) 2024/1689, englisch »AI Act«) ist seit August 2024 in Kraft und wird stufenweise wirksam. Am 2. August 2026 greifen die Transparenzpflichten aus Artikel 50: KI-generierte oder KI-manipulierte Bilder, Videos und Audioinhalte müssen erkennbar gekennzeichnet werden. Sogenannte Deepfakes – also künstlich erzeugte Inhalte, die realen Personen, Orten oder Ereignissen ähneln und als echt wahrgenommen werden könnten – müssen klar als manipuliert ausgewiesen sein.
Die Pflicht trifft nicht nur Tech-Konzerne. Sie gilt für jedes Unternehmen, jede Behörde und jeden Selbstständigen, der KI-Systeme beruflich einsetzt – also auch für den Mittelstand, der einen KI-generierten Clip auf der Website oder bei LinkedIn veröffentlicht. Bei Verstößen drohen Bußgelder von bis zu 15 Millionen Euro oder 3 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes; hinzu kommt das Risiko wettbewerbsrechtlicher Abmahnungen. Wie die Kennzeichnung praktisch aussehen soll, konkretisiert ein Verhaltenskodex, den die EU-Kommission am 10. Juni 2026 veröffentlicht hat.
Die neuen EU-Icons: freiwilliges Symbol, verpflichtende Kennzeichnung
Zu diesem Verhaltenskodex gehören drei Icons, die die EU-Kommission zum freien Download bereitstellt: ein Basissymbol für Inhalte, an deren Entstehung KI beteiligt war, ein Symbol für vollständig KI-generierte Inhalte und eines für teilweise KI-modifizierte Inhalte. Sie stehen in vier Farbvarianten als SVG und PNG zur Verfügung und dürfen ohne Nennung der Kommission verwendet werden.
Beides wird derzeit gern verwechselt: Die Icons sind freiwillig, die Kennzeichnung ist es nicht. Artikel 50 schreibt vor, dass Sie kennzeichnen müssen, nicht womit – ein sauber platzierter Texthinweis erfüllt die Pflicht ebenso. Umgekehrt gilt aber auch: Wer eines der Symbole verwendet, ist damit noch nicht auf der sicheren Seite. Die Kommission stellt ausdrücklich klar, dass die Verwendung der Icons für sich genommen keine Rechtskonformität herstellt. Entscheidend bleibt, ob überhaupt gekennzeichnet wurde, ob der Hinweis beim ersten Kontakt sichtbar ist und ob er beim Teilen erhalten bleibt. Das Icon ist ein Piktogramm, kein Prüfsiegel.
Für die Videoproduktion ist das dritte Symbol das entscheidende: »teilweise KI-modifiziert«. Die Kommission nennt als Anwendungsbeispiele den Gesichtstausch in einem authentischen Foto und die KI-Möblierung eines real fotografierten leeren Raums. Übersetzt in unseren Alltag heißt das: die echte Werkhalle, die nachträglich gefüllt wird. Das echte Gesicht mit der generierten Stimme. Genau an dieser Kategorie entscheidet sich, ob ein Label fällig wird – nicht am Aufnahmegerät.
Ein Detail aus dem Nutzertest der Kommission ist für die Praxis aufschlussreich: Das Symbol allein wurde schlechter verstanden als das Symbol mit begleitender Textbeschriftung. Ein Icon ersetzt also nicht den Satz, der erklärt, was daran generiert ist. Zur Platzierung verlangt der Kodex unter anderem, dass die Kennzeichnung spätestens beim ersten Kontakt sichtbar ist, nicht von Overlays verdeckt wird und beim Teilen oder Herunterladen erhalten bleibt.
Was das für Ihre Unternehmensvideos bedeutet
Betroffen ist genau das Material, mit dem Unternehmen heute sichtbar werden: Imagefilme, Recruiting-Videos und Social-Media-Content. Wer dafür vollständig KI-generierte Szenen, synthetische Sprecherstimmen oder künstliche Testimonials einsetzt, muss das ab August offenlegen – sichtbar für Menschen und maschinenlesbar in den Metadaten.
Gerade bei Recruiting- und Imagefilmen entsteht damit ein Glaubwürdigkeitsproblem: Ein Label »KI-generiert« unter dem Film, der neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter überzeugen soll, sendet die gegenteilige Botschaft. Bewerberinnen und Bewerber wollen echte Kolleginnen und Kollegen sehen, echte Arbeitsplätze, echte Chefs. Kundinnen und Kunden wollen wissen, dass die gezeigte Produktion, das Team, der Standort tatsächlich existieren.
Echt gedreht: Warum reale Bilder jetzt doppelt zählen
Unser Grundsatz war schon vor der KI-Verordnung derselbe: Wir zeigen, was tatsächlich da ist – statt zu behaupten, was sein soll. Für die Berliner NS-Gedenkorte etwa wäre eine KI-Bildwelt undenkbar: Wo es um historische Wahrheit und Zeitzeugnisse geht, ist jedes Bild ein Beleg – oder es ist wertlos. Dieselbe Logik gilt abgeschwächt für jedes Unternehmen: Authentizität lässt sich nicht generieren, sie muss gedreht werden.
Ab August 2026 bekommt diese Haltung eine rechtliche Dimension. Ein klassisch produzierter Film mit realen Protagonisten, gedreht an Ihrem Standort, braucht kein KI-Label – er ist per se das, was die Verordnung schützen will: ein Inhalt, dem man trauen kann. Das gilt übrigens auch für KI-Suchsysteme und Google: Nachweisbar echte, mit Personen, Orten und Daten belegte Inhalte werden als vertrauenswürdige Quellen bevorzugt zitiert.
Wie wir bei Basiliscus Film mit KI arbeiten
Wir lehnen KI nicht ab – wir setzen sie dort ein, wo sie unsere Arbeit unterstützt, statt Wirklichkeit zu ersetzen: etwa bei der Transkription von Interviews, der Erstellung von mehrsprachigen Untertiteln oder beim Angleichen von Musiktiteln an die Filmlänge. Was Sie in unseren Filmen sehen, ist gedreht: von Kameramann Uwe Schwarze aufgenommen, von Stephanie Drescher redaktionell verantwortet. Diese Trennung – KI als Werkzeug, Kamera als Quelle – ist ab August 2026 genau die Linie, die die EU-Verordnung zieht.



